Winterdienst
Der Bezirk ist für den Winterdienst auf den Bezirksstrassen zuständig. Zusammen mit fünf lokalen Unternehmen werden die öffentlichen Strassen, Trottoirs und Plätze bei Bedarf geräumt und gesalzen.
Bei Fragen steht das Team des Werkhofs unter der Pikett-Nummer zur Verfügung.
Funken
Grundsätzlich gilt gemäss Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz ein Verbot für das Verbrennen von Abfällen im Freien. Ausgenommen sind besondere traditionelle Anlässe wie Funkensonntag und 1. August. Der Standort des Funkens muss dem Bezirk bis sechs Tage vor dem Anlass gemeldet werden. Weitere Informationen sind im Merkblatt festgehalten.
Hunde
Der Bezirk ist für die Umsetzung der Massnahmen in diesem Bereich und Erhebung der Hundesteuer zuständig.
Auf der Plattform “Amicus” sind die Daten der Hunde und deren Hundehalter hinterlegt, bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) aktuell. Folgende Ereignisse müssen beim Bezirk gemeldet werden:
· Umzug (Änderung der Wohnadresse)
· neuer Hund (Übernahme / Geburt)
· Todesfall des Hundes
· Weitergabe eines Hundes
Gesetzliche Grundlagen
Hundegesetz (HuG) | Verordnung zum Hundegesetz (HuV)
Freizeit
Auf den Websites von Appenzellerland Tourismus und dem Kanton Appenzell Innerrhoden sind verschiedene Freizeitangebote im Bezirksgebiet oder angrenzend aufgeführt:
Sportanlagen (Kanton https://www.ai.ch/themen/freizeit-und-sport/sport/turn-und-sportanlagen IN BEARBEITUNG)
Feuerwehr
Die Feuerwehr Rüte und das Rettungskorps Schwende sind die lokalen Feuerwehren im Bezirk Schwende-Rüte. Rund um das Dorf Appenzell, im sogenannten Feuerschaugebiet, ist die Feuerwehr Appenzell zuständig. Bei Brandereignissen sind häufig auch mehrere Feuerwehren im Einsatz.
Die Alarmierung wird zentral über die Notfallnummer 118 koordiniert.
Grafik: Löschkreise im Gebiet des Bezirks Schwende-Rüte
Landwirtschaft
Im Bereich Landwirtschaft unterstützt der Bezirk Meliorationsprojekte finanziell. Für den Unterhalt von Flurstrassen (ab 250m) und Seilbahnen zur Erschliessung werden jährliche Beiträge ausbezahlt. Weiter ist der Bezirk für die Überprüfung der Schnittzeitpunkte von Naturschutzflächen zuständig.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über Beiträge an den Unterhalt von Strassen und Seilbahnen | Verordnung über Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft | Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge (Schnittperioden Naturschutzflächen)
Abstimmungen und Wahlen
Bezirksgemeinde
Sach- und Wahlgeschäfte des Bezirks werden einmal jährlich, am 1. Sonntag im Mai, an der Bezirksgemeinde in der Aula Gringel, Appenzell behandelt. Im Vornherein erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger per Post die Broschüre mit der Jahresrechnung, dem Bericht und der Traktandenliste. Nebst allfälligen Sachgeschäften werden die Amtsträgerinnen und Amtsträger (Bezirksrat, Grosser Rat, Bezirksgericht, Vermittlung, Rechnungsprüfungskommission) gewählt. Die Abstimmungen werden mit dem offenen Handmehr durchgeführt.
Letzter Bericht und Jahresrechnung
Landsgemeinde
An der Landsgemeinde am letzten Sonntag im April finden kantonale Abstimmungen und Wahlen statt.
Eidgenössische Abstimmungen
Bei eidgenössischen Abstimmungen ist das Wahlbüro des Bezirks für den Versand der Unterlagen und die Durchführung der Abstimmung zuständig. Die Mitglieder des Bezirksrat «wachen» über die Abstimmungsurnen in Appenzell sowie die Wanderurne, welche zu bestimmten Zeiten in den Aussengemeinden stationiert ist (die Zeiten werden im Appenzeller Volksfreund publiziert). Die Stimmen aller eingegangenen Zettel (per Brief und Urne) werden ausgezählt, die Ergebnisse werden protokolliert, dem Kanton zugesendet und aufbewahrt.
Informationen zum Ablauf der Abstimmungen, zu den Terminen und Ergebnissen sind auf der Kantonswebsite ersichtlich.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über die Landsgemeinde und die Gemeindeversammlungen (VLGV)
Wanderwege
Der Bezirk unterhält ein grosses Netz von Fuss- und Wanderwegen. Rund 300 km signalisierte Wanderrouten im Alpstein und der Hügellandschaft liegen im Bezirk Schwende-Rüte.
Falls Sie Mängel feststellen, melden Sie diese bitte unserem Werkhof-Team unter 071 787 48 07 oder werkhof@schwende-ruete.ai.ch.
Informationen zum Wanderwegnetz und touristische Auskünfte sind bei Appenzellerland Tourismus auf der Website oder in der Tourist Information in Appenzell erhältlich.
Jugendunterkunft
Die Jugendunterkunft in Weissbad bietet Platz für bis zu 90 Personen und ist ideal für Gruppen geeignet. Der Bezirk vermietet die Unterkunft.
Strassen
Der Bezirk ist für den Unterhalt der Bezirksstrassen zuständig. Dazu gehören Reparaturen, Winterdienst aber auch grössere Sanierungen der Strassen und Plätze. Die Länge des Bezirksstrassennetzes beträgt über 50 km. Das Strassenkataster mit den unterschiedlichen Strassenkategorien ist im Geoportal des Kantons ersichtlich.
Bei Anliegen im Zusammenhang mit den Bezirksstrassen wenden Sie sich an den Werkhof des Bezirks. Die Strassenbeleuchtung erstellt und betreibt die Feuerschaugemeinde Appenzell im Auftrag der Bezirke und des Kantons. Allfällige Störungen können dort gemeldet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Strassengesetz (StrG) | Strassenverordnung (StrV)
Ortsplanung
Die Ortsplanung ausserhalb des Feuerschaugebiets ist Aufgabe des Bezirks. Dazu gehört der Nutzungsplan (verschiedene Zonen und Schutzobjekte), die Quartierpläne, wie auch die Gebäudeadressierung.
Im Geoportal ist der aktuelle Stand des Nutzungsplans ersichtlich und über das ÖREB-Portal können weitere Grundlagen und Vorschriften wie z.B. Quartierpläne heruntergeladen werden.
Gesetzliche Grundlagen
Baugesetz | Verordnung zum Baugesetz | Verordnung über den Natur- und Heimatschutz
Gastgewerbe
Der Bezirk ist für die Erteilung von Patenten und Bewilligungen für die Bewirtung von Gästen und den Verkauf von alkoholischen Getränken zuständig.
Festwirtschaftsbewilligung
Gesuche um Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Festwirtschaft sind schriftlich dem Bezirksrat einzureichen. Das Gesuch muss dem Bezirksrat mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung vorliegen. > zum Gesuchsformular
Wirtepatent
Für die Führung eines Gastronomiebetriebs im Bezirk wird ein Wirtepatent benötigt. Ein solches wird persönlich und in Verbindung mit einem Betrieb ausgestellt. Im Merkblatt sind die Anforderungen aufgeführt. Das Gesuch und die geforderten Unterlagen können beim Bezirk eingereicht werden. Der Bezirksrat entscheidet über die Erteilung des Patents. Je nach Situation ist es möglich, ein provisorisches Patent für 9 Monate zu erhalten. In dieser Frist müssen die nötigen Zertifikate/Prüfungen absolviert werden.
Weitere Bewilligungen
Degustation, Kiosk, Alphütte, Vereinswirtschaft, Spirituosenpatent
Dekorationen
Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr müssen insbesondere aufgrund der Brandschutzvorschriften besondere Anforderungen erfüllen. Damit dies kontrolliert werden kann, müssen diese beim Bezirk rechtzeitig (FRIST??) zur Abnahme gemeldet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Gastgewerbegesetz (GaG) | Gastgewerbeverordnung (GaV)
Parkplätze
Im Bezirk hat es verschiedene Parkflächen, die teilweise dem Bezirk gehören, teilweise aber auch privat sind.
KOSTENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE
Diese kostenpflichtigen Parkplätze werden durch den Bezirk unterhalten und bewirtschaftet. Die Bezahlung der Parkgebühr ist an den Parkuhren (Münzen CHF und Euro), per Bezahl-App Twint sowie über die Apps “Parkingpay” und “Easypark” möglich.
Wasserauen
Erstböhl, Schwende
Bei Fragen zu Ordnungsbussen wenden Sie sich an Manuela Inauen oder besuchen Sie sich zu den Öffnungszeiten das Büro der Bezirksverwaltung.
Weitere kostenpflichtige Parkplätze im Bezirk
Brauereiplatz, Appenzell (Bewirtschaftung: Bezirk Appenzell)
Brülisau (Eigentum und Bewirtschaftung: Drehrestaurant und Seilbahn Hoher Kasten AG)
Weissbad, Haslerstegstrasse (Eigentum und Bewirtschaftung: Hotel Hof Weissbad AG)
Gesetzliche Grundlagen
Standeskommissionsbeschluss über das gebührenpflichtige Parkieren
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