Winterdienst
Der Bezirk ist für den Winterdienst auf den Bezirksstrassen zuständig. Zusammen mit fünf lokalen Unternehmen werden die öffentlichen Strassen und Trottoirs bei Bedarf geräumt und gesalzen.
Bei Fragen steht das Team des Werkhofs unter der Pikett-Nummer zur Verfügung.
Funken
Grundsätzlich gilt gemäss Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz ein Verbot für das Verbrennen von Abfällen im Freien. Ausgenommen sind besondere traditionelle Anlässe wie Funkensonntag und 1. August. Der Standort des Funkens muss dem Bezirk bis sechs Tage vor dem Anlass gemeldet werden. Weitere Informationen sind im Merkblatt festgehalten.
Hunde
Der Bezirk ist für die Umsetzung der Massnahmen in diesem Bereich und Erhebung der Hundesteuer zuständig. Grundlage dafür bilden das Hundegesetz und die Verordnung dazu.
Auf der Plattform “Amicus” sind die Daten der Hunde und deren Hundehalter hinterlegt, bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) aktuell. Folgende Ereignisse müssen beim Bezirk gemeldet werden:
· Umzug (Änderung der Wohnadresse)
· neuer Hund (Übernahme / Geburt)
· Todesfall des Hundes
· Weitergabe eines Hundes
Freizeit
Auf den Websites von Appenzellerland Tourismus und dem Kanton Appenzell Innerrhoden sind verschiedene Freizeitangebote im Bezirksgebiet oder angrenzend aufgeführt:
Sportanlagen (Kanton https://www.ai.ch/themen/freizeit-und-sport/sport/turn-und-sportanlagen IN BEARBEITUNG)
Feuerwehr
Die Feuerwehr Rüte und das Rettungskorps Schwende sind die lokalen Feuerwehren im Bezirk Schwende-Rüte.
Im Gebiet um das Dorf Appenzell (Feuerschau) ist die Feuerwehr Appenzell zuständig.
Die Alarmierung wird zentral über die Notfallnummer 118 koordiniert.
Grafik: Löschkreise im Gebiet des Bezirks Schwende-Rüte
Landwirtschaft
Im Bereich Landwirtschaft unterstützt der Bezirk Meliorationsprojekte finanziell. Für den Unterhalt von Flurstrassen (ab 250m) und Seilbahnen zur Erschliessung werden jährliche Beiträge ausbezahlt. Weiter ist der Bezirk für die Überprüfung der Schnittzeitpunkte von Naturschutzflächen zuständig.
Gesetzliche Grundlagen
Abstimmungen und Wahlen
Bezirksgemeinde
Sach- und Wahlgeschäfte des Bezirks werden einmal jährlich, am 1. Sonntag im Mai, an der Bezirksgemeinde in der Aula Gringel, Appenzell behandelt. Die Gemeindeversammlung stimmt Im Vornherein erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Broschüre mit der Jahresrechnung, dem Bericht und der Traktandenliste. Nebst allfälligen Sachgeschäften werden die Amtsträger (Bezirksrat, Grosser Rat, Bezirksgericht, Vermittlung, Rechnungsprüfungskommission) gewählt. Die Abstimmungen werden mit dem offenen Handmehr durchgeführt.
Letzter Bericht und Jahresrechnung
Landsgemeinde
An der Landsgemeinde am letzten Sonntag im April finden kantonale Abstimmungen und Wahlen statt.
Eidgenössische Abstimmungen
Bei eidgenössischen Abstimmungen ist das Wahlbüro des Bezirks für den Versand der Unterlagen und die Durchführung der Abstimmung zuständig. Die Mitglieder des Bezirksrat “wachen” über die Abstimmungsurnen in Appenzell sowie die Wanderurne, welche zu bestimmten Zeiten in den Aussengemeinden stationiert ist. Die Stimmen aller eingegangenen Zettel (per Brief und Urne) werden ausgezählt, die Ergebnisse werden protokolliert, dem Kanton zugesendet und aufbewahrt.
Informationen zum Ablauf der Abstimmungen, zu den Terminen und Ergebnissen auf der Kantonswebsite.
Wanderwege
Der Bezirk unterhält ein grosses Netz von Fuss- und Wanderwegen. Rund 300 km signalisierte Wanderrouten im Alpstein und der Hügellandschaft liegen im Bezirk Schwende-Rüte.
Falls Sie Mängel feststellen, melden Sie diese bitte unserem Werkhof-Team unter 071 787 48 07 oder werkhof@schwende-ruete.ai.ch.
Für Informationen zum Wanderwegnetz und für touristische Auskünfte wenden Sie sich an Appenzellerland Tourismus.
Gesetzliche Grundlagen: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG), Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (VEG FWG)
Ortsplanung
Die Ortsplanung ausserhalb des Feuerschaugebiets ist Aufgabe des Bezirks. Dazu gehört der Nutzungsplan (verschiedene Zonen und Schutzobjekte), die Quartierpläne wie auch die Gebäudeadressierung.
Im Geoportal ist der aktuelle Stand des Nutzungsplans ersichtlich und über das ÖREB-Portal können weitere Grundlagen und Vorschriften wie z.B. Quartierpläne heruntergeladen werden.
Gesetzliche Grundlagen: Baugesetz, Verordnung zum Baugesetz, Verordnung über den Natur- und Heimatschutz
Zuständiger Bezirksrat: Patrik Koster
Gastgewerbe
Grundlage für die Patente und Bewilligungen für die Bewirtung von Gästen und den Verkauf von alkoholischen Getränken bilden das Gastgewerbegesetz (GaG) und die Gastgewerbeverordnung (GaV).
Der Bezirk ist für die Erteilung von Patenten und Bewilligungen im Gastgewerbe zuständig.
Festwirtschaftsbewilligung
Gesuche um Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Festwirtschaft sind schriftlich dem Bezirksrat einzureichen. Das Gesuch muss dem Bezirksrat mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung vorliegen. > zum Gesuchsformular
Wirtepatent
Für die Führung eines Gastronomiebetriebs im Bezirk wird ein Wirtepatent benötigt. Ein solches wird persönlich und in Verbindung mit einem Betrieb ausgestellt. Im Merkblatt sind die Anforderungen aufgeführt. Das Gesuch und die geforderten Unterlagen können beim Bezirk eingereicht werden. Der Bezirksrat entscheidet über die Erteilung des Patents. Je nach Situation ist es möglich, ein provisorisches Patent für 9 Monate zu erhalten. In dieser Frist müssen die nötigen Zertifikate/Prüfungen absolviert werden.
Weitere Bewilligungen
Degustation, Kiosk, Alphütte, Vereinswirtschaft, Spirituosenpatent
Dekorationen
Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr müssen insbesondere aufgrund der Brandschutzvorschriften besondere Anforderungen erfüllen. Damit dies kontrolliert werden kann, müssen diese beim Bezirk rechtzeitig (FRIST??) zur Abnahme gemeldet werden.
Parkplätze
Im Bezirk hat es verschiedene Parkflächen, die teilweise dem Bezirk gehören, teilweise aber auch privat sind. Auf Grundlage des Standeskommissionsbeschlusses über das gebührenpflichtige Parkieren werden diverse Parkflächen bewirtschaftet.
KOSTENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE
Diese kostenpflichtigen Parkplätze werden durch den Bezirk unterhalten und bewirtschaftet. Die Bezahlung der Parkgebühr ist an den Parkuhren (Münzen CHF und Euro), per Bezahl-App Twint sowie über die Apps “Parkingpay” und “Easypark” möglich.
Wasserauen
Erstböhl, Schwende
Bei Fragen zu Ordnungsbussen wenden Sie sich an Manuela Inauen oder kommen Sie zu den Öffnungszeiten im Büro der Bezirksverwaltung vorbei.
Weitere kostenpflichtige Parkplätze im Bezirk
Brauereiplatz, Appenzell (Bewirtschaftung: Bezirk Appenzell)
Brülisau (Eigentum und Bewirtschaftung: Drehrestaurant und Seilbahn Hoher Kasten AG)
Weissbad (Eigentum und Bewirtschaftung: Hotel Hof Weissbad AG)