Ortsplanung
Die Ortsplanung ausserhalb des Feuerschaugebiets ist Aufgabe des Bezirks. Dazu gehört der Nutzungsplan (verschiedene Zonen und Schutzobjekte), die Quartierpläne wie auch die Gebäudeadressierung.
Im Geoportal ist der aktuelle Stand des Nutzungsplans ersichtlich und über das ÖREB-Portal können weitere Grundlagen und Vorschriften wie z.B. Quartierpläne heruntergeladen werden.
Gesetzliche Grundlagen: Baugesetz, Verordnung zum Baugesetz, Verordnung über den Natur- und Heimatschutz
Zuständiger Bezirksrat: Patrik Koster