Hunde
Der Bezirk ist für die Umsetzung der Massnahmen in diesem Bereich und Erhebung der Hundesteuer zuständig.
Auf der Plattform “Amicus” sind die Daten der Hunde und deren Hundehalter hinterlegt, bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) aktuell. Folgende Ereignisse müssen beim Bezirk gemeldet werden:
· Umzug (Änderung der Wohnadresse)
· neuer Hund (Übernahme / Geburt)
· Todesfall des Hundes
· Weitergabe eines Hundes
Gesetzliche Grundlagen
Hundegesetz (HuG) | Verordnung zum Hundegesetz (HuV)