Gastgewerbe

Grundlage für die Patente und Bewilligungen für die Bewirtung von Gästen und den Verkauf von alkoholischen Getränken bilden das Gastgewerbegesetz (GaG) und die Gastgewerbeverordnung (GaV).

Der Bezirk ist für die Erteilung von Patenten und Bewilligungen im Gastgewerbe zuständig.

Festwirtschaftsbewilligung

Gesuche um Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Festwirtschaft sind schriftlich dem Bezirksrat einzureichen. Das Gesuch muss dem Bezirksrat mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung vorliegen. > zum Gesuchsformular

Wirtepatent

Für die Führung eines Gastronomiebetriebs im Bezirk wird ein Wirtepatent benötigt. Ein solches wird persönlich und in Verbindung mit einem Betrieb ausgestellt. Im Merkblatt sind die Anforderungen aufgeführt. Das Gesuch und die geforderten Unterlagen können beim Bezirk eingereicht werden. Der Bezirksrat entscheidet über die Erteilung des Patents. Je nach Situation ist es möglich, ein provisorisches Patent für 9 Monate zu erhalten. In dieser Frist müssen die nötigen Zertifikate/Prüfungen absolviert werden.

Weitere Bewilligungen

Degustation, Kiosk, Alphütte, Vereinswirtschaft, Spirituosenpatent

Dekorationen

Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr müssen insbesondere aufgrund der Brandschutzvorschriften besondere Anforderungen erfüllen. Damit dies kontrolliert werden kann, müssen diese beim Bezirk rechtzeitig (FRIST??) zur Abnahme gemeldet werden.

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