Gastgewerbe
Der Bezirk ist für die Erteilung von Patenten und Bewilligungen für die Bewirtung von Gästen und den Verkauf von alkoholischen Getränken zuständig.
Festwirtschaftsbewilligung
Gesuche um Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer Festwirtschaft sind schriftlich dem Bezirksrat einzureichen. Das Gesuch inkl. der notwendigen Beilagen muss dem Bezirksrat mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung vorliegen.
> zum Gesuchsformular Festwirtschaftsbewilligung
Wirtepatent & Bewilligungen
Für die Führung eines Gastronomiebetriebs im Bezirk wird ein Wirtepatent benötigt. Für andere Tätigkeiten in diesem Bereich wie Degustationen, Kiosk, Alphütten, Vereinswirtschaften oder Spirituosenhandel gibt es entsprechende Bewilligungen. Ein Patent oder eine Bewilligung wird persönlich und in Verbindung mit einem Betrieb ausgestellt. Das Gesuch und die geforderten Unterlagen können beim Bezirk eingereicht werden. Der Bezirksrat entscheidet über die Erteilung des Patents. Je nach Situation ist es möglich, ein provisorisches Patent für 12 Monate zu erhalten. In dieser Frist müssen die nötigen Zertifikate/Prüfungen absolviert werden.
> Gesuchsformular Patent / Bewilligung Gastgewerbebetrieb
Dekorationen
Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr müssen insbesondere aufgrund der Brandschutzvorschriften besondere Anforderungen erfüllen. Damit dies kontrolliert werden kann, müssen Dekorationen rechtzeitig (Frist gemäss Inserat) beim Bezirk zur Abnahme gemeldet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Gastgewerbegesetz (GaG) | Gastgewerbeverordnung (GaV)