Landwirtschaft
Im Bereich Landwirtschaft unterstützt der Bezirk Meliorationsprojekte finanziell. Für den Unterhalt von Flurstrassen (ab 250m) und Seilbahnen zur Erschliessung werden jährliche Beiträge ausbezahlt. Weiter ist der Bezirk für die Überprüfung der Schnittzeitpunkte von Naturschutzflächen zuständig.
Gesetzliche Grundlagen
Verordnung über Beiträge an den Unterhalt von Strassen und Seilbahnen | Verordnung über Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft | Standeskommissionsbeschluss über die Naturschutzbeiträge (Schnittperioden Naturschutzflächen)