Aktuelles
MITWIRKUNG TEILZONENPLANÄNDERUNG TRIEBERNSTRASSE, WEISSBAD
Entlang der Triebernstrasse ist ein Trottoir geplant. In diesem Zusammenhang sollen die Parzellen Nrn. 136 und 765 für die benötigten Trottoirflächen Realersatz von Parzelle Nr. 1243 erhalten. Die Ersatzflächen sollen wieder der Bauzone W2 zugehören. Ebenfalls betroffen sind kleinere Flächen der Parzellen Nrn. 466, 772 und 773. Die Trottoirfläche soll neu der Verkehrsfläche zugeteilt werden. Hierfür bedarf es einer Anpassung des Zonenplans.
In Nachachtung von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Die Unterlagen können unten eingesehen werden und liegen bis 19. Januar 2026 bei der Bezirksverwaltung öffentlich auf. Während dieser Frist können die Mitwirkenden ihre schriftlichen Eingaben an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, richten.
Die im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Einwendungen werden bei der Interessenabwägung zum Planungsentscheid geprüft und anschliessend im Planungsbericht summarisch abgehandelt.
ÖFFENTLICHE AUFLAGE BETEILIGTENVERZEICHNIS DER NEUGRÜNDUNG DER FLG GREBEN-BLATTENWEIDLI
Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 des Gesetztes über die Flurgenossenschaften vom 29. April 2007 (FlG) liegt das Verzeichnis der Beteiligten der neu zu gründenden Flurgenossenschaft «Greben-Blattenweidli» während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, und auf der Website zur Einsichtnahme auf. Die Auflage dauert vom 7. April bis 6. Mai 2025.
Rechtsmittel (Art. 7 Abs. 3 FlG)
Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis steht jedem Grundeigentümer innert der Auflagefrist das Rekursrecht an die Standeskommission zu.
Appenzell Steinegg, 2. April 2025
Der Bezirksrat
BEKANNTMACHUNG SANIERUNG TRIEBERNSTRASSE
volk des Bezirks Schwende-Rüte die Möglichkeit, über den Kredit für die Sanierung / Ausbau der Triebernstrasse (Teilstück 1, Dorf – Loosböhl) abzustimmen.
Die Planunterlagen können bis am Freitag 2. Mai 2025 im Büro der Bezirksverwaltung, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg oder auf der Webseite des Bezirks eingesehen werden.
Plan Vorprojekt Situation Sanierung Triebernstrasse
Appenzell Steinegg, 31. März 2025
Der Bezirksrat
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE UND REFERENDUMSANZEIGE QUARTIERPLAN "SCHNETZLERS", STEINEGG
Gestützt auf Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 des Baugesetzes vom 29. April 2012 (BauG) werden
• der Quartierplan/Situationsplan «Schnetzlers» vom 24.01.2024
• das Quartierplanreglement «Schnetzlers» vom 24.01.2024
• der Planungsbericht vom 24.01.2024
• das Richtprojekt vom 16.01.2024
während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg öffentlich aufgelegt. Die aufgeführten Akten können auf dem Sekretariat oder der Webseite des Bezirks eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. vom 24. April 2024 bis 23. Mai 2024, schriftlich und begründet an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, zu richten.
Referendums- und Annahmebeschluss:
Der Bezirksrat Schwende-Rüte hat die Quartierplanung unter dem Vorbehalt der Erledigung allfälliger Einsprachen genehmigt. Dieser Annahmebeschluss wird hiermit dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn 200 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Bezirksverwaltung ein rechtsgültiges Begehren auf Herbeiführung eines Beschlusses der Bezirksgemeinde an den Bezirksrat einreichen.
Appenzell Steinegg, 18. April 2024
Der Bezirksrat Schwende-Rüte