Aktuelles
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE & REFERENDUMSANZEIGE TEILZONENPLANÄNDERUNG «PARK», WEISSBAD
Nachdem der Teilzonenplan sowie der Planungsbericht zur Teilzonenplanrevision «Park», Weissbad, von der Standeskommission im Vorprüfungsverfahren am 2. Juni 2026 gutgeheissen wurden, werden die Unterlagen gestützt auf Art. 47 und 48 des Baugesetzes (BauG) vom 29. April 2012, Art. 10 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991, Art. 8 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG WaG) vom 26. April 1998 sowie Art. 8 und 9 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (VEGWaG) vom 15. Juni 1998 öffentlich aufgelegt.
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen liegen vom 5. Juli 2026 bis 3. August 2026 (30 Tage) in der Bezirksverwaltung, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig sind sie auf der Webseite des Bezirks abrufbar. Es handelt sich um folgende Unterlagen:
a) Teilzonenplan «Park», Version Auflage, Stand 24. Juni 2026
b) Planungsbericht, Version Auflage, Stand 24. Juni 2026
c) Waldfeststellungsplan, Stand 25. März 2026, gestützt auf Art. 9 Abs. 3
Rechtsmittel
Einsprachen gegen die Teilzonenplanänderung sowie die Waldfeststellung sind gemäss Art. 48 Baugesetz (BauG) und Art. 9 Abs. 3 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (VEGWaG) während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, zu richten.
Referendums- und Annahmebeschluss
Der Bezirksrat Schwende-Rüte hat die Teilzonenplanänderung unter Vorbehalt der Erledigung allfälliger Einsprachen beschlossen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Das Referendum kommt gemäss Art. 48 des Baugesetzes (BauG) zustande, wenn 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Bezirksverwaltung ein rechtsgültiges Begehren auf Durchführung einer Abstimmung durch die Bezirksgemeinde einreichen.
ÖFFENTLICHE AUFLAGE BETEILIGTENVERZEICHNIS DER NEUGRÜNDUNG DER FLG GREBEN-BLATTENWEIDLI
Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 des Gesetztes über die Flurgenossenschaften vom 29. April 2007 (FlG) liegt das Verzeichnis der Beteiligten der neu zu gründenden Flurgenossenschaft «Greben-Blattenweidli» während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, und auf der Website zur Einsichtnahme auf. Die Auflage dauert vom 7. April bis 6. Mai 2025.
Rechtsmittel (Art. 7 Abs. 3 FlG)
Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis steht jedem Grundeigentümer innert der Auflagefrist das Rekursrecht an die Standeskommission zu.
Appenzell Steinegg, 2. April 2025
Der Bezirksrat
BEKANNTMACHUNG SANIERUNG TRIEBERNSTRASSE
volk des Bezirks Schwende-Rüte die Möglichkeit, über den Kredit für die Sanierung / Ausbau der Triebernstrasse (Teilstück 1, Dorf – Loosböhl) abzustimmen.
Die Planunterlagen können bis am Freitag 2. Mai 2025 im Büro der Bezirksverwaltung, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg oder auf der Webseite des Bezirks eingesehen werden.
Plan Vorprojekt Situation Sanierung Triebernstrasse
Appenzell Steinegg, 31. März 2025
Der Bezirksrat
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE UND REFERENDUMSANZEIGE QUARTIERPLAN "SCHNETZLERS", STEINEGG
Gestützt auf Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 des Baugesetzes vom 29. April 2012 (BauG) werden
• der Quartierplan/Situationsplan «Schnetzlers» vom 24.01.2024
• das Quartierplanreglement «Schnetzlers» vom 24.01.2024
• der Planungsbericht vom 24.01.2024
• das Richtprojekt vom 16.01.2024
während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg öffentlich aufgelegt. Die aufgeführten Akten können auf dem Sekretariat oder der Webseite des Bezirks eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. vom 24. April 2024 bis 23. Mai 2024, schriftlich und begründet an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, zu richten.
Referendums- und Annahmebeschluss:
Der Bezirksrat Schwende-Rüte hat die Quartierplanung unter dem Vorbehalt der Erledigung allfälliger Einsprachen genehmigt. Dieser Annahmebeschluss wird hiermit dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn 200 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Bezirksverwaltung ein rechtsgültiges Begehren auf Herbeiführung eines Beschlusses der Bezirksgemeinde an den Bezirksrat einreichen.
Appenzell Steinegg, 18. April 2024
Der Bezirksrat Schwende-Rüte