Aktuelles
ÖFFENTLICHE AUFLAGE BEREINIGTES BETEILIGTENVERZEICHNIS DER FLG GREBEN-BLATTENWEIDLI IN GRÜNDUNG
Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Flurgenossenschaften vom 29. April 2007 (FlG) liegt das bereinigte Verzeichnis der Beteiligten der Flurgenossenschaft «Greben-Blattenweidli in Gründung» während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, und unten zur Einsichtnahme auf. Die Auflage dauert vom 21. Januar bis 19. Februar 2026.
Rechtsmittel (Art. 7 Abs. 3 FlG)
Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis steht jedem Grundeigentümer innert der Auflagefrist das Rekursrecht an die Standeskommission zu.
MITWIRKUNG QUARTIERPLAN SEILBAHN HOHER KASTEN, BRÜLISAU
Die Hoher Kasten Drehrestaurant und Seilbahn AG (HKDS AG) hat sich dazu entschieden, die gesamte Luftseilbahn hinsichtlich veränderter Normen und naturbedingten Risiken zu prüfen und zu ersetzen. Die bisherige Linienführung wird übernommen, jedoch werden die beiden Stützen auf eine reduziert.
Um die Raumplanungskonformität zu gewährleisten, wird mittels Quartierplan ein Korridor für die Seilbahn und ein Baubereich für die Stütze festgelegt. Die Funktion der Nutzungsplanung im Zusammenhang mit der Planung von Seilbahnvorhaben besteht primär in der Entscheidungsfindung über die Frage, wo Seilbahnen erstellt werden dürfen. Das Verfahren des Quartierplans richtet sich nach Art. 46 ff. des kantonalen Baugesetzes (kantonales Baugesetz vom 29. April 2012, GS 700.000).
In Nachachtung von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Die Unterlagen liegen bis 9. Februar 2026 bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte öffentlich auf und sind unten aufgeführt. Während dieser Frist können die Mitwirkenden ihre schriftlichen Eingaben an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, richten.
Die im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Einwendungen werden bei der Interessenabwägung zum Planungsentscheid geprüft und anschliessend im Planungsbericht summarisch abgehandelt.
Unterlagen Mitwirkung Quartierplan Seilbahn Hoher Kasten
ÖFFENTLICHE AUFLAGE BETEILIGTENVERZEICHNIS DER NEUGRÜNDUNG DER FLG GREBEN-BLATTENWEIDLI
Gestützt auf Art. 7 Abs. 2 des Gesetztes über die Flurgenossenschaften vom 29. April 2007 (FlG) liegt das Verzeichnis der Beteiligten der neu zu gründenden Flurgenossenschaft «Greben-Blattenweidli» während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, und auf der Website zur Einsichtnahme auf. Die Auflage dauert vom 7. April bis 6. Mai 2025.
Rechtsmittel (Art. 7 Abs. 3 FlG)
Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in das Verzeichnis steht jedem Grundeigentümer innert der Auflagefrist das Rekursrecht an die Standeskommission zu.
Appenzell Steinegg, 2. April 2025
Der Bezirksrat
BEKANNTMACHUNG SANIERUNG TRIEBERNSTRASSE
volk des Bezirks Schwende-Rüte die Möglichkeit, über den Kredit für die Sanierung / Ausbau der Triebernstrasse (Teilstück 1, Dorf – Loosböhl) abzustimmen.
Die Planunterlagen können bis am Freitag 2. Mai 2025 im Büro der Bezirksverwaltung, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg oder auf der Webseite des Bezirks eingesehen werden.
Plan Vorprojekt Situation Sanierung Triebernstrasse
Appenzell Steinegg, 31. März 2025
Der Bezirksrat
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE UND REFERENDUMSANZEIGE QUARTIERPLAN "SCHNETZLERS", STEINEGG
Gestützt auf Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 des Baugesetzes vom 29. April 2012 (BauG) werden
• der Quartierplan/Situationsplan «Schnetzlers» vom 24.01.2024
• das Quartierplanreglement «Schnetzlers» vom 24.01.2024
• der Planungsbericht vom 24.01.2024
• das Richtprojekt vom 16.01.2024
während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg öffentlich aufgelegt. Die aufgeführten Akten können auf dem Sekretariat oder der Webseite des Bezirks eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. vom 24. April 2024 bis 23. Mai 2024, schriftlich und begründet an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, zu richten.
Referendums- und Annahmebeschluss:
Der Bezirksrat Schwende-Rüte hat die Quartierplanung unter dem Vorbehalt der Erledigung allfälliger Einsprachen genehmigt. Dieser Annahmebeschluss wird hiermit dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn 200 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Bezirksverwaltung ein rechtsgültiges Begehren auf Herbeiführung eines Beschlusses der Bezirksgemeinde an den Bezirksrat einreichen.
Appenzell Steinegg, 18. April 2024
Der Bezirksrat Schwende-Rüte