ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE UND REFERENDUMSANZEIGE QUARTIERPLAN "SCHNETZLERS", STEINEGG
Gestützt auf Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 47 Abs. 1 des Baugesetzes vom 29. April 2012 (BauG) werden
• der Quartierplan/Situationsplan «Schnetzlers» vom 24.01.2024
• das Quartierplanreglement «Schnetzlers» vom 24.01.2024
• der Planungsbericht vom 24.01.2024
• das Richtprojekt vom 16.01.2024
während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg öffentlich aufgelegt. Die aufgeführten Akten können auf dem Sekretariat oder der Webseite des Bezirks eingesehen werden.
Rechtsmittel:
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d.h. vom 24. April 2024 bis 23. Mai 2024, schriftlich und begründet an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, zu richten.
Referendums- und Annahmebeschluss:
Der Bezirksrat Schwende-Rüte hat die Quartierplanung unter dem Vorbehalt der Erledigung allfälliger Einsprachen genehmigt. Dieser Annahmebeschluss wird hiermit dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn 200 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Bezirksverwaltung ein rechtsgültiges Begehren auf Herbeiführung eines Beschlusses der Bezirksgemeinde an den Bezirksrat einreichen.
Appenzell Steinegg, 18. April 2024
Der Bezirksrat Schwende-Rüte