ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE UND REFERENDUMSANZEIGE QUARTIERPLAN «LUFTSEILBAHN HOHER KASTEN»

Gestützt auf Art. 52 Abs. 1 i. V. m. Art. 47 Abs. 1 des Baugesetzes vom 29. April 2012 (BauG) werden:

während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg öffentlich aufgelegt. Die aufgeführten Akten können hier heruntergeladen oder bei der Bezirksverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittel
Einsprachen sind während der Auflagefrist, d. h. vom 23. August bis 21. September 2026, schriftlich und begründet an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, zu richten.

Referendums- und Annahmebeschluss
Der Bezirksrat Schwende-Rüte hat die Quartierplanung unter dem Vorbehalt der Erledigung allfälliger Einsprachen am 10. August 2026 genehmigt. Dieser Annahmebeschluss wird hiermit dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses kommt zustande, wenn 200 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Bezirksverwaltung ein rechtsgültiges Begehren auf Herbeiführung eines Beschlusses der Bezirksgemeinde an den Bezirksrat einreichen.

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AMTLICHE MITTEILUNGEN 14. AUGUST 2026