MITWIRKUNG QUARTIERPLAN SEILBAHN HOHER KASTEN, BRÜLISAU
Die Hoher Kasten Drehrestaurant und Seilbahn AG (HKDS AG) hat sich dazu entschieden, die gesamte Luftseilbahn hinsichtlich veränderter Normen und naturbedingten Risiken zu prüfen und zu ersetzen. Die bisherige Linienführung wird übernommen, jedoch werden die beiden Stützen auf eine reduziert.
Um die Raumplanungskonformität zu gewährleisten, wird mittels Quartierplan ein Korridor für die Seilbahn und ein Baubereich für die Stütze festgelegt. Die Funktion der Nutzungsplanung im Zusammenhang mit der Planung von Seilbahnvorhaben besteht primär in der Entscheidungsfindung über die Frage, wo Seilbahnen erstellt werden dürfen. Das Verfahren des Quartierplans richtet sich nach Art. 46 ff. des kantonalen Baugesetzes (kantonales Baugesetz vom 29. April 2012, GS 700.000).
In Nachachtung von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes wird die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen. Die Unterlagen liegen bis 9. Februar 2026 bei der Bezirksverwaltung Schwende-Rüte öffentlich auf und sind unten aufgeführt. Während dieser Frist können die Mitwirkenden ihre schriftlichen Eingaben an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, richten.
Die im Mitwirkungsverfahren eingegangenen Einwendungen werden bei der Interessenabwägung zum Planungsentscheid geprüft und anschliessend im Planungsbericht summarisch abgehandelt.