ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE & REFERENDUMSANZEIGE TEILZONENPLANÄNDERUNG «PARK», WEISSBAD
Nachdem der Teilzonenplan sowie der Planungsbericht zur Teilzonenplanrevision «Park», Weissbad, von der Standeskommission im Vorprüfungsverfahren am 2. Juni 2026 gutgeheissen wurden, werden die Unterlagen gestützt auf Art. 47 und 48 des Baugesetzes (BauG) vom 29. April 2012, Art. 10 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991, Art. 8 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald (EG WaG) vom 26. April 1998 sowie Art. 8 und 9 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (VEGWaG) vom 15. Juni 1998 öffentlich aufgelegt.
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen liegen vom 5. Juli 2026 bis 3. August 2026 (30 Tage) in der Bezirksverwaltung, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig sind sie auf der Webseite des Bezirks abrufbar. Es handelt sich um folgende Unterlagen:
a) Teilzonenplan «Park», Version Auflage, Stand 24. Juni 2026
b) Planungsbericht, Version Auflage, Stand 24. Juni 2026
c) Waldfeststellungsplan, Stand 25. März 2026, gestützt auf Art. 9 Abs. 3
Rechtsmittel
Einsprachen gegen die Teilzonenplanänderung sowie die Waldfeststellung sind gemäss Art. 48 Baugesetz (BauG) und Art. 9 Abs. 3 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (VEGWaG) während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Bezirksrat Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, zu richten.
Referendums- und Annahmebeschluss
Der Bezirksrat Schwende-Rüte hat die Teilzonenplanänderung unter Vorbehalt der Erledigung allfälliger Einsprachen beschlossen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Das Referendum kommt gemäss Art. 48 des Baugesetzes (BauG) zustande, wenn 50 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation bei der Bezirksverwaltung ein rechtsgültiges Begehren auf Durchführung einer Abstimmung durch die Bezirksgemeinde einreichen.