ÖFFENTLICHE AUFLAGE SANIERUNG BEFIGSTRASSE

Im Sinne von Art. 27 des Strassengesetzes (StrG, GS 725.000) vom 26. April 1998 liegt der Projektplan während 20 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Planunterlagen können während der Auflagefrist von 30. Juli bis 18. August 2025 im Büro der Bezirksverwaltung, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg oder digital unter den folgenden Links eingesehen werden.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen das Strassenprojekt sind gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. f des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VerwVG, GS 172.600) innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Bezirk Schwende-Rüte, Pöppelstrasse 14, 9050 Appenzell Steinegg, zu richten.

Appenzell Steinegg, 25. Juli 2025
Der Bezirksrat

Weiter
Weiter

AMTLICHE MITTEILUNGEN 24. JULI 2025